AGB Readi GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2026
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge der Readi GmbH. Abweichungen von diesen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.
1. Pflichten der Auftraggeber*in
1.1. Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die Readi GmbH für die Ausführung der Arbeiten mit einem Honorar gemäss Auftrag zu entschädigen. Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Honorar spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
1.2. Die Auftraggeber*in ist verantwortlich, dass alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Gegenstände, Lokalitäten und/oder Personen für die gesamte Dauer der Ausführung der foto-/videografischen Arbeiten zur Verfügung stehen und deren Abbildungen zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
2. Pflichten der Readi GmbH
2.1 Die Readi GmbH ist verpflichtet, den schriftlichen Auftrag der Auftraggeber*in einzuhalten. Die Gestaltung der foto-/videografischen Arbeiten liegt im Ermessen der Foto-/Videograf*in, insbesondere darf die Foto-/Videograf*in über die künstlerische und technische Umsetzung entscheiden. Weisungen der Auftraggeber*in während der Ausführung der Arbeiten bleiben im Ermessen der Foto-/Videograf:in.
2.2. Die Readi GmbH ist berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl zwecks Unterstützung bei der Ausführung der foto-/videografischen Arbeiten beizuziehen.
2.3. Die foto-/videografischen Arbeiten gelten durch die Auftraggeber:in als abgenommen, sofern die Auftraggeber*in nicht innert 48 Stunden, nachdem die Arbeiten zur Verfügung gestellt wurden, mit einer schriftlichen Mängelrüge an die Readi GmbH gelangt.
3. Rechte an den Arbeiten
3.1. Wenn nicht anders vereinbart, ist die Auftraggeber*in verpflichtet, bei der Verwendung der foto-/videografischen Arbeiten die Urheber*in wie folgt zu nennen: «Readi GmbH». Wenn gewünscht kann noch der Name der produzierenden Person angehängt werden, z.B. «Readi GmbH / Adi Goetschi»
3.2. Die Readi GmbH überträgt der Auftraggeber*in nach vollständiger Entschädigung – soweit gesetzlich zulässig – sämtliche Rechte, insbesondere auch sämtliche Eigentums- und Urheberechte, an den foto-/videografischen Arbeiten. Die Rechteübertragung erfolgt nicht exklusiv, aber ohne örtliche, sachliche sowie zeitliche Einschränkungen und gilt auch für neue sowie noch unbekannte Nutzungsarten. Etwaige Exklusivität muss ausdrücklich individuell und in Schriftform vereinbart werden. Die Auftraggeber*in verweist etwaige Anfragen von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der foto-/videografischen Arbeiten an die Readi GmbH.
3.3. Die Readi GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftraggeber*in auf der Website (readi.ch) als Referenz aufzuführen und kann die Arbeiten auch auf den Social Media Kanälen der Readi GmbH oder den privaten Kanälen der produzierenden Person teilen.
4. Haftung
Die Readi GmbH haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für leicht oder mittel fahrlässiges Verhalten, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Stornierung und Modifikation von Aufträgen
5.1. Der Auftrag gilt als begonnen, sobald die Kund*in das Angebot schriftlich akzeptiert und die Readi GmbH mit Vorarbeiten (z. B. Konzeptentwicklung, Planung, Vorbereitung) beginnt. Diese Vorarbeiten gelten als Teil des Auftrags und werden unabhängig vom Produktionsdatum verrechnet.
5.2. Wird ein Auftrag durch den Kunden nach Auftragserteilung storniert, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung erbrachten Leistungen (insbesondere Konzept-, Planungs- und Vorbereitungsarbeiten) nach effektivem Aufwand bzw. gemäss vereinbarter Pauschale zu entschädigen.
5.3. Unabhängig von der Entschädigung der Vorarbeiten gelten folgende Stornoregeln für die geplante Produktion:
– Stornierung bis 14 Tage vor dem Produktionsdatum: keine zusätzlichen Kosten.
– Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars für die Produktion.
6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Ausführung der foto-/videografischen Arbeiten unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.
